1. Unsere Mitteilungen und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Empfänger streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten.
2. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.
3. Der Makler kann auch für die andere Seite provisionspflichtig tätig sein.
4. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluß.
5. Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
6. Erfolgt ein Vertragsabschluß zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
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